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Handel und Wirtschaft; | Übereinkommen über die Bekämpfung und Bestechung ausl. Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr
Lt. Bek. v. ist das Übereinkommen v. über die Bekämpfung und Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr (BGBl 1998 II, 237) nach seinem Art. 15 Abs. 1 für folgende weitere Staaten in Kraft getreten: Argentinien am , Italien am , Niederlande am und Luxemburg am (BGBl 2001 II, 681).