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Argentinien; | Inkrafttreten des Protokolls zum DBA
Lt. Bek. v. ist nach Art. 2 des Gesetzes v. zu dem Prot. v. zum Abkommen v. zwischen Deutschland und der Rep. Argentinien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl 1998 II, 18) das Protokoll nach seinem Art. 3 Abs. 2 am in Kraft getreten. Die Ratifikationsurkunden sind in Berlin am ausgetauscht worden (BGBl 2001 II, 694).