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Sozialversicherung | Aussteuerungsbeitrag der Bundesagentur für Arbeit ist verfassungskonform
Für die vom Bund zu tragenden Aufwendungen für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende leistet die Bundesagentur für Arbeit einen Eingliederungsbeitrag in Höhe von 50 % (§ 46 Abs. 4 Satz 1 SGB II). Dagegen hatten ein Arbeitnehmer und ein Arbeitgeber geklagt. Sie verlangten die Erstattung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung mit der Begründung, aufgrund des Eingliederungsbeitrags seien ihre Beiträge zu hoch. Sie hielten es für verfassungswidrig, dass die eng zweckgebundenen Beiträge unzulässig zur Stärkung des Bundeshaushalts eingesetzt würden; die Finanzierung von Maßnahmen nach dem SGB II obliege dem Staat, nicht der Versichertengemeinschaft. Die Kläger blieben damit ohne Erfolg. Der Gesetzgeber habe die Grenzen des zulässigen Einsatzes von Beitragsmitteln eingehalte...