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Vereinfachte Bilanzen für Kleinstunternehmen
[i]http://www.bmj.de/DE/Service/Newsletterversand/_doc/_inhalt/072012_003.html Die Bundesregierung hat in der Europäischen Union Erleichterungen bei Bilanzregelungen und Offenlegungspflichten für Kleinstunternehmen mit auf den Weg gebracht. Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister in Brüssel verabschiedete am die sogenannte Micro-Richtlinie mit den Stimmen Deutschlands. Ziel der Regelung ist es, besonders den kleinsten Unternehmen bürokratische Lasten bei der Erstellung von Bilanzen abzunehmen. Gerade für als GmbH oder GmbH & Co. KG geführte mit geringem S. 885Umsatz und nur wenigen Mitarbeitern stellen die Bilanzregelungen eine große Belastung dar.
Die jetzt von Deutschland noch umzusetzende Richtlinie enthält u. a. folgende Erleichterungen:
[i]Befreiung von BilanzierungspflichtenBefreiung von bestimmten Bilanzierungspflichten. Kleinstunternehmen dürfen beispielsweise auf den umfangreichen Anhang zur Bilanz verzichten.
[i]Einschränkung der VeröffentlichungspflichtEinschränkung der Veröffentlichungspflicht. Die Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen von Kleinstunternehmen gegenüber der breiten Öffentlichkeit ist nicht mehr zwingend erforderlich. Vielmehr können die Mitgliedstaaten vorsehen, dass es ausreicht, wenn Kleinstu...