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IWB 15/2001

Tschechische Republik; | Einkommensteuertarife für natürliche juristische Personen

Durch eine Novelle zum Gesetz über die ESt wurden mit Wirkung ab neue Proportionalzonen für die ESt für natürliche Personen festgelegt (GBl 143/2000). Die seit dem geltenden ESt-Sätze von 15 %, 20 %, 25 % und 32 % bleiben unverändert in Kraft. Der Eingangssteuersatz von 15 % gilt für ein stpfl. Jahreseinkommen bis zu 109 200 Tschechische Kronen (Kc) und der Spitzensteuersatz von 32 % für ein stpfl. Jahreseinkommen von über 331 200 Kc. Der jährliche Grundfreibetrag wurde auf 38 040 Kc, der Kinderfreibetrag auf 23 520 Kc pro Kind, der Ehegattenfreibetrag bei Partnern mit niedrigem oder keinem Einkommen auf 21 720 Kc angehoben. Erhöht wurden auch abzugsfähige Beträge für Behinderte, Invaliden und Studenten. Gewerbetreibende mit einem Jahresumsatz bis zu 1 Mio Kc können die Veranlagung nach ...

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