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Frankreich; | Wegfall der französischen Steuergutschrift
Im Rahmen des Verständigungsverfahrens nach dem deutsch-französischen DBA haben sich die Delegationen beider Länder auf eine Gemeinsame Erklärung über den Wegfall der französischen Steuergutschrift geeinigt. Der Zeitpunkt des Wegfalls bestimmt sich nach dem Anwendungsbeginn des neuen KStG (Ziff. 7). Ergänzend wird mitgeteilt, dass die französische Seite erklärt hat, im Kj 2001 keine Kapitalertragsteuer auf Dividenden zu erheben, die an juristische Personen i. S. der Gemeinsamen Erklärung gezahlt werden und die ihre Ansässigkeit in Deutschland mittels des Vordrucks RF 1 A ordnungsgemäß nachweisen (BMF-Pressemitt. F. 142 v. 13. 7. 2001).