Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 5/2012 S. 207

Mehrheit von Patentanwälten in Rechtsanwaltsgesellschaft unzulässig

Gesellschaften mit beschränkter Haftung, deren Unternehmensgegenstand die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten ist, können als Rechtsanwaltsgesellschaften zugelassen werden (§ 59c Abs. 1 BRAO). In diesen muss die Mehrheit der Geschäftsanteile und der Stimmrechte Rechtsanwälten zustehen und die Geschäftsführer müssen mehrheitlich Rechtsanwälte sein (§ 59e Abs. 2 Satz BRAO, § 59f Abs. 1 Satz 2 BRAO). Deshalb kann eine GmbH, bei der die Mehrheit der Geschäfts- und Stimmanteile Patentanwälten zusteht oder deren Geschäftsführer mehrheitlich Patentanwälte sind, die nicht zugleich Rechtsanwälte sind, nicht als Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen werden. Diese Beschränkungen sind mit dem Grundrecht auf Berufsfreiheit (Art. 12 GG) vereinbar, da es sich um sog. Berufsausübungsregelungen handelt, die dem sog. Rechtssatzvo...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen