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StuB 5/2012 S. 207

Fortfall des Vergütungsanspruchs eines das Mandatsverhältnis kündigenden Rechtsanwalts

Kündigt der Rechtsanwalt das Mandatsverhältnis, ohne durch vertragswidriges Verhalten seines Mandanten dazu veranlasst worden zu sein, steht ihm ein Anspruch auf Vergütung insoweit nicht zu, als der Mandant einen anderen Prozessbevollmächtigten bestellen muss, mit dessen Vergütung auch die Tätigkeit des kündigenden Anwalts abgegolten wäre. Von einem Interessenwegfall ist auch auszugehen, soweit der aufgrund der Kündigung neu beauftragte Rechtsanwalt fristgebundene Verfahrenshandlungen nicht mehr vornehmen, fristgebundene Erklärungen nicht mehr abgeben und an Terminen nicht mehr teilnehmen kann, wenn mit der ihm geschuldeten gesetzlichen Vergütung auch diese Handlungen abgegolten gewesen wären. Im Streitfall verlangte daher ein Prozessfinanzierer nach Abtretung durch den...

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