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Körperschaftsteuer | Einkünfte aus Kapitalvermögen einer öffentlich-rechtlichen Trägerkörperschaft aus einem als Eigenbetrieb geführten Betrieb gewerblicher Art
(1) Die Auflösung von Rücklagen zu Zwecken außerhalb des BgA führt zu Einkünften aus Kapitalvermögen der Trägerkörperschaft. Dies gilt auch für Gewinne des BgA, die im ersten Jahr der Geltung des KStG i. d. F. des StSenkG vom erwirtschaftet wurden. Die Annahme, der Gewinn des BgA und die Einkünfte aus Kapitalvermögen würden gleichzeitig erzielt, gilt nicht für einen nach den Eigenbetriebsgesetzen der Länder geführten BgA (Abgrenzung zum Senatsurteil vom - I R 105/05 NWB YAAAC-53700, Kurzinfo StuB 2007 S. 673). (2) Gewinne eines als Eigenbetrieb geführten BgA, deren Überführung in den allS. 202gemeinen Haushalt noch nicht beschlossen wurde und die auch nicht ohne einen entsprechenden Beschluss tatsächlich an die Trägerkörperschaft zur allgemeinen Verwendung geleistet wurden (vGA), führen ...