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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug bei Neueindeckung eines Scheunendachs im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage
(1) Aufwendungen für die Neueindeckung des Daches einer Scheune, auf dem eine unternehmerisch genutzte Photovoltaikanlage installiert wird, berechtigen zum Vorsteuerabzug im Umfang des unternehmerischen Nutzungsanteils an der gesamten Scheune. (2) Zur Ermittlung des unternehmerischen Nutzungsanteils im Wege einer sachgerechten Schätzung kommt ein Umsatzschlüssel in Betracht, bei dem ein fiktiver Vermietungsumsatz für den nichtunternehmerisch genutzten inneren Teil der Scheune einem fiktiven Umsatz für die Vermietung der Dachfläche an einen Dritten zum Betrieb einer Photovoltaikanlage gegenübergestellt wird (Bezug: § 2 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 15 Abs. 4 UStG; Art. 4, Art. 17 Richtlinie 77/388/EWG).
Der Kläger deckte 2006 das Dach einer sehr alten, leerstehenden Scheune neu ein, um darauf die PV-A...