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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen
Das BMF hat zu den Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a UStG) Stellung genommen und die ursprünglich bis zum vorgesehene Nichtbeanstandungsregelung in Bezug auf die früher geltenden Nachweismöglichkeiten um weitere drei Monate verlängert ().
Durch die „Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ vom (BGBl 2011 I S. 2416) wurden u. a. die §§ 17a, 17b und 17c UStDV mit Wirkung vom geändert. Damit wurden u. a. die bisher für innergemeinschaftliche Lieferungen geltenden Nachweismöglichkeiten abgeschafft und durch die sog. Gelangensbestätigung ersetzt. Das BMF hatte für die Umsetzung der Regelung eine Übergangsregelung getroffen, nac...