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Die elektronische Rechnungsstellung
Organisationsanforderungen und praktische Handhabung
Rückwirkend zum sind durch Art. 5 des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vom die umsatzsteuerlichen Anforderungen für die Übermittlung von Rechnungen maßgeblich geändert worden. Grundlage für die Neuregelung ist die Richtlinie vom (2010/45/EU), welche die Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Rechnungstellungsvorschriften teilweise geändert hat . Bis zum haben die Mitgliedstaaten Zeit, die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen und zu veröffentlichen, um die Richtlinie in nationales Recht umsetzen zu können. Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 reagierte der Deutsche Gesetzgeber sofort und schaffte Neuregelungen für die Rechnungslegungsvorschriften, insbesondere elektronische Rechnungen mit Wirkung ab dem . Nunmehr wurde aktuell der Entwurf des entsprechenden BMF-Schreibens veröffentlicht.
BMF, Entwurfsschreiben zu den Vereinfachungen bei der elektronischen Rechnungsstellung NWB BAAAE-03278
Welche Erleichterungen ergeben sich aufgrund der Änderungen im UStG für elektronische Rechnungen?
Wie werden die gesetzlichen Anforderungen an eine elektronische Rechnung zukünftig gewährleistet?
Welc...