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FG Niedersachsen 30.03.2000 14 K 67/95, IWB 14/2001

Doppelbesteuerung; | Besteuerungsrecht für die Heuer eines Seemanns bei inländischer Ausflaggung mit Rückvercharterung

Nach Art. 15 Abs. 3 OECD-MA steht das Besteuerungsrecht bei Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord eines Seeschiffes im internationalen Verkehr ausgeübt wird, dem Vertragsstaat zu, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens — das den Schiffsverkehr betreibt — befindet. Bei der sog. Ausflaggung eines inl. Schiffes an ein ausl. Unternehmen auf Bareboat-Basis, an die sich eine Rückvercharterung an den inl. Schiffseigner anschließt, liegt das Besteuerungsrecht beim Vertragsstaat des Unternehmens, das Arbeitgeber der Besatzung ist. Wird diese einem dritten Unternehmen außerhalb der Vercharterungskette gestellt, besteht das deutsche Besteuerungsrecht, wenn das inl. Unternehmen über die von ihm zu zahlende Chartergebühr mit der Heuer wirtschaftlich belastet ist — Abweichung von...BStBl 1997 II, 432BStBl 1997 II, 432

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