Fallsammlung Umsatzsteuer
14. Aufl. 2012
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Kapitel 8: Vorsteuerabzug
Der Vorsteuerabzug ist das besondere Merkmal des Mehrwertsteuersystems. Durch ihn wird die auf dem Vorumsatz lastende USt rückgängig gemacht, so dass eine Steuerkumulierung auf den folgenden Umsatzstufen vermieden und eine wettbewerbsneutrale Versteuerung erreicht wird. Träger der Umsatzsteuerschuld ist daher ungeachtet der Anzahl der Umsatzstufen der zum Vorsteuerabzug nicht berechtigte Verbraucher. Alle sich im Wettbewerb befindlichen Waren und Dienstleistungen (einschließlich der Einfuhren und der innergemeinschaftlichen Erwerbe) werden also auf der Stufe des Verbrauchers bei gleichem Steuersatz gleichmäßig belastet.
Der Vorsteuerabzug ist grundsätzlich bei allen für das Unternehmen ausgeführten Umsätzen, bei der Einfuhr von Gegenständen aller Art und beim innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen für das Unternehmen zulässig. Abgesehen von der Verwendung oder Inanspruchnahme der Umsätze zur Ausführung nach § 4 Nr. 8 ff. UStG steuerfreier Umsätze ist es für den Vorsteuerabzug unerheblich, für welche Zwecke der bezogene Gegenstand oder die in Anspruch genommene sonstige Leistung im Unternehmen verwendet wird (vgl. § 15 Abs. 2 UStG).
Für die Vornahme des Vorsteuerabzugs k...