IFRS Essentials
2. Aufl. 2012
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Lösung
Die Beziehung „Kunde – Lieferant„ führt für sich alleine noch nicht zum Vorliegen einer nahe stehenden Partei. Dies gilt auch dann, wenn ein signifikantes Geschäftsvolumen abgewickelt wird und dadurch eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht (IAS 24.11d). Im Fall (a) ist die Y-AG daher keine nahe stehende Partei der X-AG.
Im Fall (b) übt die Y-AG auf die X-AG jedoch einen maßgeblichen Einfluss aus, d. h. die X-AG ist ein assoziiertes Unternehmen der Y-AG. Daher ist die Y-AG eine nahe stehende Partei der X-AG (IAS 24.9(b)(ii) und IAS 24.IE7).