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NWB-EV Nr. 3 vom Seite 84

Ländererlass zur gemischten Schenkung und Schenkung unter Auflage

Änderung der Verwaltungsauffassung

Mathias Grootens

Auch nach der Erbschaftsteuerreform durch das ErbStRG zum 1. 1. 2009 hielt die Verwaltung zunächst an Ihrer Rechtsauffassung zur Behandlung von gemischten Schenkungen und Schenkungen unter Auflage fest. Der Rechtsprechung des BFH folgend war bei der sog. gemischten Schenkung und der Schenkung unter Leistungsauflage eine Unentgeltlichkeitsquote im Bezug zum Verkehrswert des geschenkten Vermögensgegenstandes zu ermitteln und nur der unentgeltliche Teil der Schenkungsteuer zu unterwerfen. Bei Schenkungen unter Nutzungs- oder Duldungsauflagen hingegen konnte die Auflage als Last vom Steuerwert der Zuwendung in Abzug gebracht werden. Die Finanzverwaltung hält nunmehr nicht länger an dieser Unterscheidung fest und hat mit gleich lautendem Ländererlass vom NWB WAAAD-86138 die Behandlung der gemischten Schenkung und der Schenkungen unter Auflage grundlegend reformiert und vereinfacht. Die Änderungen wurden zwischenzeitlich inhaltlich unverändert in R E 7.4 ErbStR 2011 und H E 7.4 ErbStH 2011 übernommen.

I. Bisherige Verwaltungsauffassung

1. Gemischte Schenkung und Schenkung unter Leistungsauflage

Nach der bisherigen Verwaltungsauffassung (vgl. R 17 Abs. 2 ErbStR 2003) wurde die schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage bei der ...

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