Bewilligung des Status eines „zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten” - Erteilung eines AEO-Zertifikats - Mustereinspruch
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Sicherheitsüberprüfung der in sensiblen Bereichen tätigen Mitarbeiter der beantragenden Firma im Rahmen der Erteilung des Status als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (Erteilung eines AEO-Zertifikats). Werden durch die Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen -neben dem vorgeschriebenen Bankenscreening jedes Mitarbeiters durch die jeweils kontoführende Bank- die Vorgaben der Kommission an die Sicherheitsüberprüfung i. S. des Art. 14k Abs. 1 Buchst. f ZKDVO erfüllt? Darf die Behörde daneben einen Abgleich der Mitarbeiternamen mit den Namen in den Listen der VO (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 verlangen (datenschutzrechtlich zulässig?)?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
JAAAE-03258