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IWB 11/2001

Kroatien; | Verbrauchsteuersätze für Kraftfahrzeuge

Mit Wirkung ab 1. 1. 2001 wurde das Gesetz über die Sondersteuer auf Personenkraftfahrzeuge, Wasserfahrzeuge und Flugzeuge novelliert (ABl Nr. 127/2000). Der Spitzensteuersatz der Sondersteuer für Kraftfahrzeuge wurde von 35 % auf 40 % angehoben. Für neue Personenkraftfahrzeuge und Motorräder gelten ab 1. 1. 2001 beim Verkauf gegenüber 2000 erhöhte Steuertarife. Für gebrauchte Personenkraftfahrzeuge und Motorräder wurde die Sondersteuer allgemein um 50 % erhöht. Für Personenkraftfahrzeuge mit Motor mit zwei Zylindern über 1 600 ccm und Motorräder mit Motor mit Zwei Zylindern über 250 ccm stieg sie um 100 %.

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