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Staat und Verwaltung; | Umstellung des Kostenrechts und der Steuerberatergebühren auf Euro
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrats am das Gesetz zur Umstellung des Kostenrechts und der Steuerberatergebührenverordnung auf Euro (KostREuroUG) beschlossen. Betroffen sind im Einzelnen: das Gerichtskostengesetz (Art. 1), die Kostenrechnung (Art. 2), die Justizverwaltungskostenordnung (Art. 3), das Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter (Art. 4), das Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (Art. 5), die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (Art. 6), die Steuerberatergebührenverordnung (Art. 7) sowie sonstige Vorschriften (Art. 8). Das Gesetz wird am in Kraft treten und ist im BGBl 2001 I S. 751 ff. veröffentlicht.