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Erbschaftsteuer; | Besteuerungsrecht an Aktienanteilen einer schweizerischen Mieter-Aktiengesellschaft
(1) Der Verpflichtungsprozess zur Änderung eines Steuerbescheids wegen neuer Tatsachen kann ausgesetzt werden, solange der Abschluss des vorangegangenen Anfechtungs-Einspruchsverfahrens nicht schriftlich durch Einspruchsentscheidung, Abhilfe oder Rücknahme dokumentiert ist. (2) Aktienanteile an einer schweizerischen Mieter-Aktiengesellschaft (”Societé Immobilière”) unterliegen der ErbSt im Wohnsitzstaat des Erblassers und sind nach dortigem Steuerrecht zu bewerten (, rkr., EFG 2001, 301). •Hinweis: Das FG hat von der in § 74 FGO vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht und das Verfahren ausgesetzt, weil ein vorgreifliches Rechtsverhältnis schwebe. In materiell-rechtlicher Hinsicht vertritt es die Auffassung, dass es sich bei der in der französischen Schweiz verbreit...