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BFH 07.02.2012 1 StR 525/11, BBK 5/2012 S. 201

Steuerhinterziehung | BGH verschärft Strafen bei Steuerschaden von mehr als 1 Mio. €

Der BGH macht mit der Verschärfung der Strafzumessung bei Steuerhinterziehung ernst: Wer mehr als 1 Mio. € Steuern hinterzieht, muss in der Regel ins Gefängnis und kommt nicht mehr mit einer Bewährungsstrafe davon. Eine Bewährungsstrafe kommt bei derart hohen Hinterziehungsbeträgen nur noch in Betracht, wenn besonders gewichtige Milderungsgründe vorliegen.

[i]Bei mehr als 1 Mio. € hinterzogenen Steuern droht GefängnisIm Streitfall hatte ein Geschäftsmann Steuern in Höhe von 1,1 Mio. € hinterzogen und war vom Landgericht zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Der BGH hob die Entscheidung auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück: Dieses muss nun prüfen, ob gewichtige Milderungsgründe vorliegen; falls nicht, ist eine Gefängnisstrafe auszusprechen.

Hinweis:

[i]Verschärfung der Rechtsprechung seit 2008Das U...

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