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Umsatzsteuer | Keine Umsatzsteuerbarkeit der privaten Mitbenutzung eines Pkw beim Kleinunternehmer
Bei einem Kleinunternehmer ist die private Mitbenutzung eines gemischt genutzten Gegenstands wie z. B. eines Pkw nicht steuerbar. Nach dem BFH stellt sie nämlich keine Wertabgabe im Sinne von § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG dar, weil eine Wertabgabe voraussetzt, dass der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt war; eben dies ist bei einem Kleinunternehmer ausgeschlossen.
[i]Private Mitbenutzung bleibt bei Umsatzgrenze außer Ansatz Folge: Die private Mitbenutzung ist weder umsatzsteuerbar noch ist sie bei der Ermittlung der Umsatzgrenze des § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG zu berücksichtigen.
Wertabgaben wie die private Mitbenutzung eines gemischt genutzten Gegenstands sind bei Kleinunternehmern nach dem BFH also nicht steuerbar und führen auch nicht zu einem Überschreiten der Umsatzgrenze des § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG.
Anders ist dies aber, wenn der Kleinunternehmerstatus aufgrund anderer – s...