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Umsatzsteuer | BFH erweitert unternehmerische Stellung von Gemeinden
Der BFH erweitert die unternehmerische Tätigkeit von Gemeinden im Sinne von § 2 Abs. 3 UStG über den Betrieb gewerblicher Art hinaus. Danach treten Gemeinden als Unternehmer auf, wenn sie
auf zivilrechtlicher Grundlage Leistungen gegen Entgelt anbieten, z. B. kommunale Räumlichkeiten an Privatpersonen oder Unternehmen vermieten, oder
[i]Potenzieller Wettbewerb führt zur Unternehmereigenschaftauf hoheitlicher Grundlage Leistungen gegen Entgelt anbieten und dabei in potenziellen Wettbewerb zu privaten Konkurrenten treten, z. B. Parkplätze aufgrund öffentlicher Widmung kostenpflichtig ausgestalten , oder
sog. Beistandsleistungen an andere Gemeinden gegen Entgelt erbringen, z. B. kommunale Räumlichkeiten an andere Gemeinden vermieten.
Folge: Die Gemeinde muss einerseits Umsatzsteuer ausweisen und an d...