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Umsatzsteuer | Lieferung auch bei Betrugsabsicht des Lieferers
Nach dem steht dem Vorsteuerabzug aus einer Lieferung i. S. von § 15 Abs. 1, § 3 Abs. 1 UStG nicht entgegen, dass der Lieferer zivilrechtlich nicht Eigentümer des Liefergegenstands ist und darüber hinaus beabsichtigt, den gelieferten Gegenstand vertragswidrig nochmals an einen anderen Erwerber zu liefern.
Die Klägerin − eine Leasinggesellschaft − war Opfer eines groß angelegten Betrugssystems. Sie kaufte fünf Maschinensysteme von einer am Betrug beteiligten KG und verleaste die Gegenstände an eine andere involvierte KG. Dem Kauf folgte eine Übernahme der Systeme und deren Übergabe an die (vermeintliche) Leasingnehmerin. Die Anlagen befanden sich in einer Lagerhalle und waren mit Ident-Nummern gekennzeichnet. Die Indent-Systeme wurden, was die Klägerin nicht wusste, mehr...