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Körperschaftsteuer | Einkünfte aus Kapitalvermögen aus einem als Eigenbetrieb geführten BgA
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Die Auflösung von Rücklagen zu Zwecken außerhalb des Betriebs gewerblicher Art (BgA) führt zu Einkünften aus Kapitalvermögen der Trägerkörperschaft. Dies gilt auch für Gewinne des BgA, die im ersten Jahr der Geltung des KStG i. d. F. des StSenkG vom erwirtschaftet wurden. Die Annahme, der Gewinn des BgA und die Einkünfte aus Kapitalvermögen würden gleichzeitig erzielt, gilt nicht für einen nach den Eigenbetriebsgesetzen der Länder geführten BgA (Abgrenzung zum , BStBl 2007 II S. 841). (2) Gewinne eines als Eigenbetrieb geführten BgA, deren Überführung in den allgemeinen Haushalt noch nicht beschlossen wurde und die auch nicht ohne einen entsprechenden Beschluss tatsächlich an die Trägerkörpersc...