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Einkommensteuer; | Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 EStG für Forschungsgelder an eine ausländische Universität?
Das Initiieren und Fördern von Grundlagenforschung führen nicht zu einer Nutzung des Forschungsergebnisses i. S. von § 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG durch den Geldgeber, wenn das Forschungsergebnis frei veröffentlicht wird (, rkr., EFG 2001, 289). •Hinweis: Nach § 50a Abs. 4 Nr. 3 EStG unterliegen bei beschr. Stpfl. Einkünfte aus bestimmten Vergütungen dem Steuerabzug von 25 v. H. der Einnahmen. Hierzu zählen u. a. Vergütungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten, insbesondere von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten (sog. ”Know-how”) i. S. von § 49 Abs. 1 Nr. 2, 3, 6 und 9 EStG. Im Streitfall ging es um die Frage, ob die einer ausländischen Universität aufgrund eines Forschungsvertrags zur Verfügung gestellten Mittel Vergütungen...