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IWB 8/2001

Polen; | Präferenzmehrwertsteuersatz für Lebensmittelerzeugnisse

Das Gesetz über die Steuer auf Waren und Dienstleistungen sowie über Akzisen von 1993 wurde dahingehend geändert, dass für die bislang von der Mehrwert- steuer befreiten Lebensmittelerzeugnisse (Erzeugnisse des Feld-, Wiesen- und Gartenanbaus, Fleischprodukte, Eier, Fischprodukte, Milch, Bienenhonig u. a.) ein Präferenzsatz von 3 % gilt (GBl Nr. 68/2000). Dem gleichen Steuersatz unterliegen auch die betreffenden importierten land- und fischwirtschaftlichen Güter (GBl Nr. 72/2000). Für die bisher von der MWSt befreiten forstwirtschaftlichen Güter wird der ermäßigte MWSt-Satz von 7 % angewandt. Der Regelsatz der MWSt beträgt 22 %. Neben dem ermäßigten MWSt-Satz von 7 % wurde somit ein weiterer ermäßigter MWSt-Satz von 3 % eingeführt.

[FB]

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