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EuGH 18.01.2001 Rs. C-113/99, IWB 7/2001

Steuerrecht; | Mindestkörperschaftsteuer bei Kapitalgesellschaften

In der Rs. C-113/99 hat der EuGH mit Urt. v.18. 1. 2001 für Recht erkannt: Art. 10 der Richtlinie 69/335/EWG des Rates v. 17. 7. 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital i. d. F. der Richtlinie 85/303/EWG des Rates v. 10. 6. 1985 untersagt es nicht, von Kapitalgesellschaften, die sich im Konkurs oder in Liquidation befinden und die über kein Einkommen oder über ein nicht über einen bestimmten Betrag hinausgehendes Jahreseinkommen verfügen, eine Mindeststeuer wie diejenige des Ausgangsverfahrens zu erheben, die für jedes Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht dieser Gesellschaften zu entrichten ist.

[Ku]

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