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Einkommensteuer; | Rentenversicherungsbeiträge an einen anderen EU-Staat bei hauswirtschaftlichem Beschäftigungsverhältnis
Die Beschränkung des Sonderausgabenabzugs nach § 10 Abs. 1 Buchst. a EStG 1990 auf hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse, bei denen Pflichtbeiträge zur inländischen gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt sind, verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht (, EFG 2001, 68). •Hinweis: Ein Bediensteter des AA, der im Streitjahr bei der Deutschen Botschaft in einem anderen EU-Staat beschäftigt war, begehrt den Abzug von Rentenversicherungsbeiträgen, die er für die Haushaltshilfe an die gesetzliche Rentenversicherung dieses EU-Staates gezahlt hat. Er ist der Auffassung, dass die Beschränkung des Sonderausgabenabzugs auf Pflichtbeiträge zur inländischen gesetzlichen Rentenversicherung nicht mit dem Europarecht vereinbar sei. Das FG hat die Entscheidung des FA bestätigt, dass die in Rede steh...