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FG Münster 06.11.2000 9 K 8595/98 K, IWB 7/2001

Doppelbesteuerung; | Währungskursgewinne und -verluste nach DBA steuerfreien Dividenden

Die Steuerfreistellung der Bruttodividenden nach DBA umfasst auch die mit ihrer Erfüllung verbundenen Währungskursgewinne und -verluste (, EFG 2001, 235). •Hinweis: Die Klin. hatte die nach dem DBA-Indien steuerfreien Dividenden nach dem Gewinnverteilungsbeschluss der indischen KapGes als Dividendenanspruch aktiviert. Die danach tatsächlich zugeflossenen Dividenden waren wegen der zwischenzeitlich eingetretenen Kursänderung niedriger. Ihren Antrag, die Kursdifferenz bei der inländischen Besteuerung als Aufwand zu berücksichtigen, lehnten das FA und das FG ab. Seien die ausländischen Einkünfte als solche von der deutschen Steuer freigestellt, blieben die Einnahmen und die mit ihnen zusammenhängenden und untrennbar verbundenen Aufwendungen (hier: Kursverluste...

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