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FG Schleswig-Holstein 28.11.2000 V 288/00, IWB 7/2001

Abgabenordnung; | Ermittlungsbefugnis bei einer Bank im Rahmen einer Betriebsprüfung

(1) Für rechtswidrig ermittelte Daten besteht grundsätzlich keine Verwertungsbefugnis nach § 194 Abs. 3 AO. Die Bp überschreitet die ihr zugewiesenen Aufgaben, wenn sie ohne sachlichen Zusammenhang mit der Prüfung gezielt nach Kontrollmaterial (hier: Transaktionen von Bankkunden nach Luxemburg) sucht. (2) In den Schutzzweck des § 30a Abs. 3 AO fallen auch interne Zwischenkonten einer Bank, soweit sie nicht anonymisierte Gegenbuchungen zu Geschäftsvorfällen auf legitimationsgeprüften Kundenkonten enthalten. Kontrollmitteilungen können im Schutzbereich des § 30a Abs. 3 AO gefertigt werden, wenn dafür ein hinreichender Anlass besteht. Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist davon erst auszugehen, wenn die Feststellungen den konkreten Verdacht einer Steuerverkürzung begründen (

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