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Allgemeines; | Einführung des Euro in der Steuerverwaltung
Laut (U) ist bezüglich der Einführung des Euro in der Steuerverwaltung wie folgt zu verfahren: Nach Tz. 2.3.1 des ist ein Wechsel der Währungseinheit eines Wirtschaftsjahres (unterjährige Umstellung) nicht zulässig. Als Ausnahme wurde nur der Wechsel auf den Euro (EUR) zum 1. 1. 1999 oder zum 1. 1. 2002 bei abweichendem Wirtschaftsjahr zugelassen. Erläuternd dazu sagt das aus, dass das grundsätzliche Verbot einer Umstellung des Rechnungswesens auf den EUR innerhalb eines Wirtschaftsjahres nicht auf das tatsächliche Buchungsgeschehen, sondern auf den Buchungszeitraum abstellt. Die zunächst noch in DM vorgenommenen Buchungen müssen hierfür auf den Beginn des betreffenden Wirtscha...