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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 24 | Kinderbetreuung: Vermittlung von Fremdsprachenkenntnissen im Kindergarten

Beim BFH ist die Frage anhängig, ob die Aufwendungen für spielerisch vermittelte Fremdsprachenkenntnisse anlässlich der Betreuung in Kindertagesstätten als Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden können. Das Sächsische FG hat dies bejaht. Wir hoffen, dass der BFH grundsätzlich zur Abgrenzung von Betreuung und Unterricht Stellung nimmt.

Seit dem Veranlagungsjahr 2012 ist die steuerliche Berücksichtigung der Kosten für die Betreuung von Kindern bis 14 Jahren vereinfacht worden. Eines hat sich jedoch nicht geändert: Ausdrücklich nicht begünstigt sind die Aufwendungen für Unterricht, für die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeitbetätigungen. Das steht so wörtlich im Gesetz. Diese Kosten sind schon durch den Kinderfreibetrag abgegolten oder durch das Kindergeld. Die Abgrenzung zu den steuerlich geförderten Dienstleistungen zur Betreuung eines Kindes war bislang nicht einfach und das bleibt auch in Zukunft so. Mehr Klarheit in dieser Frage erhoffen wir uns allerdings von einem Verfahren, das beim Bundesfinanzhof neu anhängig ist. Der III. Senat muss über den folgenden interessanten Fall entscheiden:

Ein Kind b...

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