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FG Nürnberg 18.07.2000 I 190/97, IWB 6/2001

Einkommensteuer; | Antragsfrist für die ESt-Veranlagung bei beschränkter Steuerpflicht

Für beschränkt Stpfl., denen mit dem Grenzpendlergesetz die Möglichkeit eröffnet wurde, eine ESt-Veranlagung zu beantragen, begann die Zweijahresfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG erst mit dem regulären Inkrafttreten des Grenzpendlergesetzes mit dem EStG 1994 (, EFG 2001, 142). •Hinweis: Für beschränkt Stpfl., deren Summe der Einkünfte im Kj mindestens 90 v. H. der deutschen ESt unterliegt, ist erstmals durch Art. 1 Nr. 6 Buchst. c des Grenzpendlergesetzes v. die Möglichkeit geschaffen worden, ihre Veranlagung zur ESt zu beantragen. Das Gesetz ist am im BGBl I S. 1395 verkündet worden. Der beschränkt stpfl. Kl., der 1992 in der BRD eine nicht selbständige Tätigkeit ausgeübt hatte, beantragte im Dezember 1996 seine ESt-Veranlagung für 1992. Das FA lehnte den Antrag mit der Begründung ab, der ...

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