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Abgabenordnung; | inländische Arbeitstische eines ausländischen Unternehmers
Die Arbeitstische, die ein inländischer Schlachthof einem ausländischen Subunternehmen zur Verfügung stellt, können Betriebsstätte des Subunternehmens sein und dessen beschränkte Steuerpflicht begründen (, EFG 2001, 234). •Hinweis: Im Streitfall waren die inländischen Auftraggeber der Klin. verpflichtet, ihr die zur Durchführung ihrer Arbeiten erforderlichen separaten Arbeitstische in ihren Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die Arbeitstische standen in einer durch die Arbeitsabläufe bestimmten, auf eine gewisse Dauer angelegten Beziehung zu den Räumlichkeiten der Auftraggeber. Die Arbeitskolonnen der Klin. hatten ihre Tätigkeit an den zugewiesenen Arbeitstischen getrennt von anderen AN zu verrichten. Eine beliebige oder gar willkürliche Verlagerung d...