Keine Verwirkung der Rückforderung von Kindergeld bei Weiterzahlung des Kindergeldes trotz Mitteilung der Umstände, die zum
Wegfall des Kindergeldes führen
Leitsatz
1. Ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit reicht als Nachweis dafür, dass das Kind als Arbeitsuchender gemeldet
war, nicht aus.
2. Die Verwirkung eines Rückforderungsanspruchs auf zu Unrecht gewährten Kindergeldes setzt besondere Umstände voraus, die
die Geltendmachung als illoyale Rechtsausübung erscheinen lassen.
3. Die Weiterzahlung des Kindergeldes trotz Mitteilung der Umstände, die zum Wegfall des Kindergeldes führen, reicht zur Schaffung
eines Vertrauenstatbestandes nicht aus.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): XAAAE-02640
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 25.02.2009 - 12 K 1895/07
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