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NWB direkt Nr. 8 vom Seite 187

Potenzielle Umsatzsteuerpflicht von Tätigkeitsvergütungen bei Vereinen

Dr. Lutz Engelsing und Alexander Schmidt

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB XAAAE-02384 Gemäß § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG ist die ehrenamtliche Tätigkeit von der Umsatzsteuer befreit, wenn das Entgelt für diese Tätigkeit nur in Auslagenersatz und einer angemessenen Entschädigung für Zeitversäumnis besteht. Die Umsatzsteuerfreiheit ist für Vereine, wie z. B. Berufsverbände oder gemeinnützige Organisationen, insoweit von besonderer Bedeutung, als sie regelmäßig nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind. Demzufolge wäre für sie die in Rechnung zu stellende Umsatzsteuer ein zusätzlicher Kostenfaktor. Nach der bisherigen Verwaltungsauffassung ist die Angemessenheit nach den Verhältnissen des Einzelfalls zu beurteilen. Dabei sind insbesondere die berufliche Stellung des ehrenamtlich Tätigen und sein Verdienstausfall zu berücksichtigen. Dies wird nunmehr im UStAE konkretisiert.

Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in

Neufassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

[i]Abschn. 4.26.1 Abs. 4 UStAE n. F.Seitens der Finanzverwaltung wird eine Entschädigung bei Vorliegen folgender Voraussetzungen als angemessen und damit umsatzsteuerfrei angesehen:

  • Nicht mehr als 50 € je Tätigkeitsstunde;

  • Vergütung für die gesamten ehrenamtlichen Tätigkeiten übersteigt nicht 17.500 € im Jahr;

  • Vergütung...

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