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NWB BB 3/2012 S. 68

Zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform kommt

Am wird in wesentlichen Teilen das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft treten. Nun hat das BMJ seine Vorschläge für die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform vorgelegt. Der neue „Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen” ermöglicht Schuldnern u. a., die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens von derzeit sechs Jahren auf drei Jahre zu verkürzen. Diese Möglichkeit besteht, wenn es dem Schuldner gelingt, innerhalb der ersten drei Jahre des Verfahrens mindestens 25 % der Gläubigerforderungen und die Verfahrenskosten zu begleichen. Eine vorzeitige Restschuldbefreiung soll zudem nach fünf Jahren erlangbar sein, wenn zuminde...

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