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Staat und Verwaltung; | Fundstellennachweis über völkerrechtliche Vereinbarungen
Der Bundesminister der Justiz hat mit Stand den Fundstellennachweis B (BGBl II G 1998 v. ) veröffentlicht, der die von der Bundesrepublik Deutschland und ihren Rechtsvorgängern abgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen, die noch in Kraft sind oder sonst noch praktische Bedeutung haben, enthält.