Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Häusliches Arbeitszimmer eines Journalisten
Nach dem ist die Rechtsfrage, ob der im Wohnhaus eines Journalisten, der Einkünfte gem. § 18 EStG erzielt, für berufliche Zwecke genutzte Raum kein häusliches Arbeitszimmer, sondern eine Betriebsstätte i. S. des § 12 AO ist, höchstrichterlich geklärt i. S. des § 115 FGO. Nach der Rechtsprechung des , BStBl 2005 II S. 344; vom - VIII R 27/08 NWB UAAAD-52051 und VIII R 26/08 NWB KAAAD-52050) können auch die Büroräume von Freiberuflern [i]infoCenter „Arbeitszimmer” NWB FAAAA-41694 im ansonsten selbstgenutzten Einfamilienhaus häusliches Arbeitszimmer i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG sein, sofern sie die dafür erforderlichen Merkmale aufweisen. Für den Beruf eines Journalisten gilt das gleichermaßen.