Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Doppelbesteuerung; | Einbeziehung von steuerfreien Erträgen in die Bemessungsgrundlage
Laut Stellungnahme des BMF zum Schreiben der (OFD-M: S 1980-13 St 41/42, OFD-N: S 1980-26/St 31) dürfen Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Kapitalertrag unterliegen, nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht oder nur nach einem niedrigeren Steuersatz besteuert werden. Die Vorschriften über die Einbehaltung, Abführung und Anmeldung der Steuer durch den Schuldner der Kapitalerträge sind ungeachtet des Abkommens anzuwenden (§ 50d Abs. 1 Satz 1 EStG). § 40 Abs. 3 KAGG bestimmt lediglich, dass Ausschüttungen auf Anteilscheine an einem Wertpapier-Sondervermögen bei der Veranlagung zur Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer insoweit außer Betracht zu lassen sind, als sie aus einem ausländischen Staat stammende Einkünfte enthalten, für die die Bundesrepublick Deu...