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NWB Nr. 8 vom Seite 638

Neues vom BFH zur Entfernungspauschale

BFH verlangt keine Mindestzeitersparnis von 20 Minuten

Dr. Stefan Schneider

Mit [i]BFH, Urteile vom 16. 11. 2011 - VI R 46/10 NWB BAAAE-01833 und VI R 19/11 NWB RAAAE-01832zwei Urteilen vom - VI R 46/10 NWB BAAAE-01833 und VI R 19/11 NWB RAAAE-01832 hat der BFH nicht nur seine Rechtsprechung zur „offensichtlich verkehrsgünstigeren” Straßenverbindung entgegen der Rechtsprechung der Finanzgerichte fortentwickelt, sondern zugleich auch anlässlich eines streitigen Werbungskostenabzugs für den Besuch der Computermesse CeBIT der Praxis ein weiteres Anschauungsbeispiel zur Umsetzung des Beschlusses des Großen Senats des BFH zum Aufteilungs- und Abzugsverbot (, BStBl 2010 II S. 672) geliefert.

I. Entscheidungen des BFH

[i]Ob Straßenverbindung „offensichtlich verkehrsgünstiger” ist, ist eine Einzelfallentscheidung Entgegen einer mittlerweile vorzufindenden Entscheidungspraxis bei den Finanzgerichten urteilte der BFH, dass die Frage, ob eine Straßenverbindung aufgrund einer zu erwartenden Zeitersparnis als „offensichtlich verkehrsgünstiger” anzusehen ist, nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden und insbesondere nicht in jedem Fall eine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten erforderlich ist.

„Offensichtlich verkehrsgünstiger” i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 4 EStG ist die vom Arbeitnehmer gewählte Straßenverbindung, wenn sich jeder unvoreingenommene, verständige Verkehrsteilnehmer unter den gegebene...

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