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NWB Nr. 8 vom Seite 637

Entwurf für ein Patientenrechtegesetz

[i]Gesetzentwurf unter www.bmj.de unter Pressemitteilung vom 16. 1. 2012BMJ und BMG haben am gemeinsam den Entwurf für ein Patientenrechtegesetz vorgelegt. Es soll dazu beitragen, das Informationsgefälle zwischen Arzt und Patient auszugleichen, und Patienten in die Lage versetzen, dem Arzt „auf Augenhöhe” zu begegnen. Die Länder und Verbände haben nun Gelegenheit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen.

Die wichtigsten Regelungsbereiche des Vorhabens

[i]BGB gibt Behandlungsvertragsinhalte vorWichtige Inhalte eines Behandlungsvertrags sollen sich unmittelbar aus dem Gesetz ergeben (§§ 630a–630h BGB-E). Die geplante Regelung im BGB erfasst die Vertragsbeziehung zwischen Patienten und Ärzten, Heilpraktikern, Hebammen, Psycho- und Physiotherapeuten. Die Patienten sind insofern auch gesondert auf Kosten für solche Leistungen hinzuweisen, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden.

[i]Erweiterte individuelle Aufklärungsgespräche vor EingriffenDie Aufklärungspflichten des Behandelnden werden gesetzlich geregelt. Vor jedem Eingriff müssen alle Patienten umfassend über die konkrete Behandlung und die sich daraus ergebenden Risiken aufgeklärt werden. Eine schriftliche Aufklärung soll nicht mehr ausreichen.

[i]Beweiserleichterung bei groben FehlbehandlungenPatienten sollen ein gesetzliches Recht auf Akteneinsicht in die medizinische Behandlungsdokumentation erhalten. Dami...

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