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EuGH 30.11.2000 Rs. C-195/98, IWB 3/2001

Arbeits- und Sozialrecht; | Definition des Begriffs „Gericht eines Mitgliedstaats” — Freizügigkeit — Gleichbehandlung

Mit Urteil v. (1) hat der EuGH die Rs. C-195/98 wie folgt entschieden: (1) Der Oberste Gerichtshof ist bei Ausübung seiner Aufgabe nach § 54 Abs. 2 bis 5 des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes ein Gericht i. S. des Art. 177 EG-Vertrag (jetzt Art. 234 EG). (2) Art. 48 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 39 EG) und Art. 7 Abs. 1 und 4 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates v. über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft stehen einer nationalen Bestimmung wie § 26 des Vertragsbedienstetengesetzes von 1948 über die Anrechnung früherer Beschäftigungszeiten zum Zweck der Festsetzung der Entlohnung der Vertragslehrer und Vertragsassistenten entgegen, wenn die Anforderungen an die in anderen Mitgliedstaaten zurückgelegten Zeiten strenger sind als diejenigen, die für an vergleichbaren Einrichtungen des betreffenden Mitgliedsta...

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