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International; | Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger
Das Übereinkommen v. über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr (BGBl 1998 II S. 2327) ist für folgende weitere Staaten in Kraft getreten: Australien, Belgien, Brasilien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Mexiko, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik und Türkei (BGBl 2001 II S. 34).