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Niederlande; | Abkommen über die gegenseitige Amtshilfe bei der Beitreibung von Steueransprüchen
Der Wortlaut des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die gegenseitige Amtshilfe bei der Beitreibung von Steueransprüchen und der Bekanntgabe von Schriftstücken v. , dem der Bundestag mit Gesetz v. zugestimmt hat, ist im BGBl 2001 II S. 3 ff., veröffentlicht (vgl. IWB F. 5 NL Gr. 2 S. 297 ff.).