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EuGH 03.02.2000 Rs. C 207/98

Mutterschutzgesetz; | Verweigerung der Einstellung auf eine unbefristete Stelle wegen Schwangerschaft

Nach der Rechtsprechung des BAG verbietet § 611a BGB es einem Arbeitgeber nicht, eine schwangere Bewerberin um einen unbefristeten Arbeitsplatz deshalb nicht einzustellen, weil sie wegen eines Beschäftigungsverbots aufgrund der Schwangerschaft (hier wegen schädlicher Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen bei Tätigkeit als OP-Schwester) auf dem zu besetzenden Arbeitsplatz von Anfang an nicht beschäftigt werden darf. Auf Vorlage des LAG Rostock hat der EuGH dagegen mit Urt. v. - Rs. C-207/98 entschieden, dass die Anwendung der Vorschriften zum Mutterschutz für diese keine Nachteile beim Zugang zur Beschäftigung mit sich bringen darf. Sie erlauben einem Arbeitgeber daher nicht, die Einstellung einer schwangeren Bewerberin deshalb abzulehnen, weil er diese aufgrund eines aus der Schwangersch...

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