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Einkommensteuer; | zwischenstaatliche Vereinbarungen nach Gemeinschaftsrecht auf Kindergeldansprüche
(1) Das Gemeinschaftsrecht gilt auch für das durch das JStG 1996 eingeführte Kindergeld. (2) Wird in einer nach Gemeinschaftsrecht getroffenen Vereinbarung über die Befreiung von der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit das Kindergeld nicht erwähnt, bleibt der Anspruch auf das Kindergeld nach nationalem Recht bestehen. (3) Der Grundsatz, wonach Personen den Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit nur eines Mitgliedstaates unterliegen, ist dann nicht verletzt, wenn mit der Bewilligung einer Familienleistung im Beschäftigungsland ein Verstoß gegen das Kumulierungsverbot deswegen nicht eintreten kann, weil in einem anderen Mitgliedstaat ein Anspruch auf eine vergleichbare Familienleistung nicht besteht (, EFG 2000, 1339). ...