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Doppelbesteuerung; | Besteuerungsrecht nach DBA-Spanien bei konzerninterner Arbeitnehmerentsendung
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob nach dem DBA-Spanien Deutschland oder Spanien die Bezüge eines Arbeitnehmers besteuern darf, (1) der von seiner inl. Arbeitgeberin in die Geschäftsleitung einer ausl. Tochtergesellschaft entsandt worden ist, (2) der sich in Spanien weniger als 183 Tage im Kalenderjahr aufgehalten hat und (3) dessen auf die Tätigkeit in Spanien entfallender Arbeitslohn zwischen der Arbeitgeberin und der Tochtergesellschaft verrechnet worden ist (, BFH/NV 2001, 6). •Hinweis: In dem BFH-Beschluss, der im AdV-Verfahren erging, geht es u. a. um die Frage, ob die Rspr. zum wirtschaftlichen ”Arbeitgeberbegriff”, nach der Arbeitgeber i. S. des Doppelbesteuerungsrechts im Zweifel derjenige Unternehmer ist, der die Vergütung für die ihm geleistete Arbeit trägt (BStBl 2000 II, 41