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Einkommensteuer; | Gewinnermittlung bei Grundstücks- veräußerung durch ausländische Objektgesellschaft
(1) Gewinn aus Gewerbebetrieb i. S von § 49 Abs. 1 Nr. 2 f EStG ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten die um zwischenzeitliche AfA gekürzten Anschaffungskosten des veräußerten Grundstücks übersteigt. (2) Wird in einem Klageverfahren gegen die Steuerfestsetzung erstmals und hilfsweise ein Billigkeitsantrag gem. § 163 AO gestellt, hat das Gericht eine Ermessensentscheidung über die Aussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO zu treffen ( - rkr. -, EFG, 1191) • Hinweis: Nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 f Satz 1 EStG rechnen im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht zu den inl. gewerblichen Einkünften auch Einkünfte, die durch Veräußerung von inl. unbeweglichem Vermögen, Sachinbegriffen oder Rechten von einer Körperschaft ohne Sitz oder Geschäftsleitung im Inland erzielt werden, die einer i...